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"Neuer Verein muss alte Schulden übernehmen"

Ein Paragraf wird den Fußball-Oberligisten FSV Zwickau zum Stolpern bringen. FSV-Insolvenzverwalter Oliver Junghänel will das Oberliga-Spielrecht des insolventen FSV auf den neu gegründeten FSV Rot-Weiß Zwickau übertragen, danach den alten Verein abwickeln und mit dem neuen schuldenfrei in der Oberliga beginnen. "Der Antrag dafür liegt vor", sagt Klaus Reichenbach, Präsident des Sächsischen Fußballverbandes. "Zwickau kann das Spielrecht übertragen. Wir könnten dem auch zustimmen. Aber es bringt dem FSV nichts. Mit dieser Übertragung muss nämlich der neue die Schulden des alten Vereins mit übernehmen", erklärt der Präsident. Er verweist dabei auf Paragraf 47 der Spielordnung. "Dort steht alles ganz genau drin. Die Ordnung scheint in Zwickau keiner so richtig gelesen zu haben. Sonst käme man doch gar nicht auf solch eine Idee."

 

Gestern Nachmittag waren Junghänel und Gerhard Neef, Sprecher des FSV-Notvorstandes, bei Reichenbach. Da hat er ihnen die Fakten noch einmal nahe gebracht. "Ich kann eigentlich gar nicht so richtig verstehen, dass ein Rechtsanwalt so blauäugig ist, zu glauben, mit einer Übertragung wären die Schulden weg", wirkt er fast etwas sprachlos. "Das würde gegen sämtliche Satzungen alle Fußball-Verbände verstoßen und wäre Nonsens. Es würde den Vereinen ja erlauben, unwirtschaftlich zu handeln, mit nicht vorhandenen Geldern zu arbeiten und im Notfall die Reißleine zu ziehen, ohne das etwas Gravierendes passiert, mal von einer unerheblichen Namensänderung abgesehen. Aber genau dem schiebt die Spielordnung einen Riegel vor", so der Präsident. Also: Übertragung ja, Schulden weg nein. Bei einer Fusion mit einem anderen Verein gelten übrigens die gleichen Regeln. Auch da muss der Fusionspartner die Schulden des anderen mit übernehmen.

 

Geht es nach Klaus Reichenbach, bleibt dem FSV Zwickau nur der Gang in die Landesliga. Für alles andere bleibt nämlich auch kaum mehr Zeit. Bis zum 31. Mai, also in zwölf Tagen, muss das neue Spieljahr stehen. Bis dahin muss der Weg des FSV sicher sein. Was jetzt nur noch helfen würde, wäre ein finanzielles Wunder durch einen großen Geldgeber, der die Schulden in Höhe von fast einer Million Euro innerhalb der kommenden Tage begleichen würde. Aber das Wunder ist nicht in Sicht. Da sich die Gläubiger und der Verein außergerichtlich nicht einigen konnten, wird der FSV nicht um die Eröffnung des Insolvenzverfahrens herumkommen, glaubt der sächsische Fußballchef. Und das hieße Abstieg in die Landesliga. Das ist die traurige Realität.

 

Klaus Reichenbach schlägt den Zwickauern vor, den Weg des FC Sachsen Leipzig zu bestreiten. Auch der musste wegen der eröffneten Insolvenz im Vorjahr von der Regionalliga in die Oberliga runter. "Dort hat man sich mit den Gläubigern auf einer längerfristigen Schuldenplan geeinigt." Der FC Sachsen zahlt also über eine längere, aber dennoch überschaubare Zeit die Schulden zurück und das in einer moderaten Höhe. Das erlaubt dem Verein wieder zu wachsen und ganz langsam auf die Beine zu kommen. "Dort wird nicht mehr, wie noch vor Jahren üblich, mit den Euros herum geschmissen, sondern solide gearbeitet."

 

Für Zwickau wäre das wohl wirklich das Beste. Alles andere würde keinen Sinn machen. Schon 1999 bei der ersten Insolvenz des Vereins hat man sich auf zu hohe Zahlungen in zu kurzer Zeit an die Gläubiger eingelassen oder einlassen müssen. Das ging schief. Der Verein kam nie richtig auf die Füße, auch weil immer wieder Leute am Ruder saßen, die sich auf Kosten des FSV profilieren wollten. Wo das hingeführt hat sieht man jetzt. Zwickau braucht einen Neuanfang mit einem starken Präsidium, das auf den Vereine schaut und nicht auf seine Vorteile.

 

Thomas Nahrendorf

 

2010-05-19



Kommentar von zwickauer am 19.05.2010; 15:46:51 Uhr

Kommentar zu

hier mal besagter paragraph:

§ 47
(1) Neugegründete Vereine müssen die Anmeldung zum Verbandsspielbetrieb beantragen. Sie werden in
die unterste Spielklasse eingeteilt, wenn sie für mindestens 15 Spieler Pässe beantragt haben.
(2) Scheidet eine Fußballabteilung aus einem Verein aus und tritt mit der überwiegenden Mehrheit der
aktiven Spieler einem neu gegründeten Verein oder einem Verein mit einer neu gegründeten
Fußballabteilung bei, entscheidet der zuständige Verband über die Spielklassenzugehörigkeit dieses
Vereins.
(3) Bei Zusammenlegung von mindestens 2 Vereinen muss die überwiegende Mehrzahl der aktiven Spieler
dem neuen Verein beitreten. Über die Spielklassenzugehörigkeit des neuen Vereins entscheidet der zuständige Verband. Derartige Zusammenschlüsse müssen bis zum 31.05. eines jeden Spieljahres
vollzogen sein.
(4) Der Herrenbereich kann nur als einheitliche Abteilung in Sinne dieser Regelung betrachtet werden. Der Nachwuchs‐ bzw. Frauenbereich kann als Fußballabteilung anerkannt werden.

wo steht da bitte etwas von schuldenübernahme?



Zur Erklärung: Jene unten stehende Satzung ist ab 1.7. gültig. Sie wurde 2009 beschlossen. Da der FSV Zwickau das Oberliga-Spielrecht auf den FSV Rot-Weiß ab der Saison 2010/11 und nicht für die laufende übertragen möchte, ist die neue gültig. Und die neue Saison beginnt am 1. Juli.

1) Neu gegründete Vereine oder Fußballabteilungen müssen mit ihrer Anmeldung zugleich ihre Zulassung zum Verbandsspielbetrieb bis zum 31.05. des Spieljahres beantragen und ein ordnungsgemäßes Spielfeld nachweisen. Dies gilt auch bei Vereinsfusionen und –zusammenschlüssen wobei hier bis zur vor genannten Frist auch der Nachweis des ordnungsgemäßen Beschlusses der jeweiligen Vereinsgremien über die Ausgliederung bzw. die Fusion (bei einer Verschmelzung der Vertrag), im Falle einer beantragten Ligenübernahme Unterschriftslisten zum Nachweis der zum neuen Verein wechselnden Spieler und die zustimmende Erklärung des/der bisherigen Vereins/e zur Ligenübernahme vorzulegen sind. Die Mannschaften neu gegründeter Vereine oder Fußballabteilungen werden in die unterste Spielklasse eingeteilt, wenn sie für mindestens 15 Spieler Pässe (Großfeld) und 10 Spielerpässe (Kleinfeld) beantragt haben.
(2) Scheidet eine Fußballabteilung oder ein Unterabteilung aus einem Verein aus und tritt mit der überwiegenden Mehrheit der aktiven Spieler einem neu gegründeten Verein oder einem Verein mit einer neu gegründeten Fußballabteilung bei, entscheidet das Verbandspräsidium auf Antrag über die Spielklasseneinteilung dieses Vereins. Das gleiche gilt bei Vereinsfusionen und –zusammenschlüssen.
(3) Der übernehmende Verein hat für die Erfüllung aller Verpflichtungen (insbesondere Zahlungspflichten) des übertragenden Vereins und seiner Mitglieder gegenüber dem Verband einzustehen. Das gleiche gilt bei Vereinsfusionen und –zusammenschlüssen für den aus einer Fusion oder einem Zusammenschluss neu entstandenen Verein in Bezug auf etwaige Pflichten der bisherigen Vereine und ihrer Mitglieder.

Kommentar von Graf am 19.05.2010; 16:17:02 Uhr

Kommentar zu

Mir ist der FSV Zwickau als Plauener eigentlich ganz sympathisch, auch von den Fans her. Aber eins muss ich auch sagen: Geht das durch, was sich da der Insolvenzverwalter ausgedacht hat, wäre das Betrug. Das wäre eine Aufforderung, sich wirtschaftlich zu übernehmen. Beispiel: Aue holt sich Klose und Gomez, was sich der Verein nicht leisten kann, spielt mit denen die Saison, schafft den Klassenerhalt, macht fünf Millionen Euro Miese und muss Insolvenz anmelden. Der Verein überträgt sein Spielrecht auf den neu gegründeten FC Erzgebirge Aue 2011 und spielt weiter in Liga zwei. Wäre das gerecht? Nein. aber diese Machenschaften würden kommen. Oder: Hertha hat 36 Millionen Euro Schulden. Warum übertragen die ihr Spielrecht nicht auf Hertha BSZeh, sind schuldenfrei und spielen trotzdem in Liga 2? Antwort: Weil es nicht geht, sonst würden es alle hochverschuldeten Profitruppen so machen.

Kommentar von zwickauer am 19.05.2010; 17:08:46 Uhr

Kommentar zu "Neuer Verein muss alte Schulden übernehmen"

selbst wenn die neue regelung gilt, sollten die herren des sfv genau lesen:

"...Der übernehmende Verein hat für die Erfüllung aller Verpflichtungen (insbesondere Zahlungspflichten) des übertragenden Vereins und seiner Mitglieder gegenüber dem VERBAND einzustehen..."

es geht hier ausschließlich um schulden gegenüber dem verband. und diese wurden meines wissens u.a. durch spenden unter den fans beglichen.

gruss

Kommentar von zwickauer am 19.05.2010; 17:11:52 Uhr

Kommentar zu "Neuer Verein muss alte Schulden übernehmen"

hallo graf,

ohne es recherchiert zu haben - wir bewegen uns hier in diesem fall auf landesebene - demzufolge gelten die regularien des landesverbandes. ich denke beim dfb, konkret im profifussball gelten andere regularien, die das von dir beschriebene vorgehen ausschliessen.

Kommentar von Graf am 19.05.2010; 17:36:06 Uhr

Kommentar zu "Neuer Verein muss alte Schulden übernehmen"

Nein, Zwickauer. Die Regularien sind vom DFB und gelten abwärts für alle regionalen, Landes und Kreisverbände. Siehe Sachsen Leipzig im Vorjahr. Die hatten Ähnliches vor, mussten aber auch runter. Die wären ja aber auch so abgestiegen. Trotzdem.

Zur oben vom Administrator neu eingestellten Satzung. Da gibt es sicher noch nen Unterpunkt, der hier nicht aufgeführt ist.

Und mal Hand aufs Herz, lieber Zwickauer und ohne rot-weiße Brille: Wäre es fair gegenüber anderen Vereinen, wenn das durchgehen würde? Siehe Auerbach zum Beispiel, die meines Erachtens solide wirtschaften. Für Mannschaft und Fans fände ich das total schade, für den Verein allerdings nicht

Kommentar von zwickauer am 19.05.2010; 18:15:33 Uhr

Kommentar zu "Neuer Verein muss alte Schulden übernehmen"

@graf:
objektive betrachtet hast du sicher recht. ich finde das ganze auch schwammig. ich werde die rot-weiße brille aber nicht absetzen. so wie du auch nicht die gelb-schwarze absetzen würdest. ;-)

aber sollte es nicht zuletzt im interesse des verbandes liegen, generell traditionsvereine zu unterstützen?! und wenn es gesetzteslücken gibt, kann doch der verein nichts dafür, oder?! und es gibt keinen weiteren unterpunkt. die spielordnung findest du auf der offiziellen seite des sfv. und dort findest du den §47 - um den es hier ausschließlich geht - genauso aufgeführt. herr reichenbach bezieht sich genau darauf - und da wird ausschließlich von verpflichtungen gegenüber dem verband gesprochen. und von keinen weiteren gläubigern.

wir sollten mal abwarten wie das ganze ausgeht. sollte es tatsächlich positiv für uns ausgehen (schuldenfreier neuer verein in der oberliga), werden die spielordnungen ganz sicher aufs neue überprüft.

Kommentar von Graf am 19.05.2010; 18:25:42 Uhr

Kommentar zu "Neuer Verein muss alte Schulden übernehmen"

Meine Brille ist gelb-schwarz, schlägt aber für einen kleineren Plauener Verein. so viel erstmal dazu ;-)

Das mit dem Traditionsverein ist doch fadenscheinig. Das klingt so: wir als FSV haben uns finanziell zwar total überhoben, haben ne Million (oder wieviel auch immer) Schulden. Aber wird sind doch ein Traditionsverein. Erlasst uns das alles. Sorry, Zwickauer, aber es gibt viele Traditionsvereine, die ins Schlingern gekommen sind, und denen hilft kein Verband. Mal von Dynamo abgesehen. Lok musste büßen, Sachsen auch. Zu Recht.

Seis drum. Wir zwei Kleinen entscheiden das nicht. Wir müssen die Entscheidung zur Kenntnis nehmen. Änder können wir sie nicht.

Wäre der FSV damals mal bei Schädlich geblieben. Vieles wäre anders gelaufen.

Kommentar zu "Neuer Verein muss alte Schulden übernehmen"

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